FIDLEG Kundeninformation

Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben aus Art. 8ff. des Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wird nachfolgend ein Überblick über die Freigeist Asset Management AG (nachfolgend das «Finanzinstitut») sowie deren Dienstleistungen gegeben.
A. Informationen über das Unternehmen

Das Finanzinstitut wurde 2008 gegründet.

Adresse
Freigeist Asset Management AG
Claridenstrasse 34
CH-8002 Zürich
UID-Nummer: CHF-114.433.699 MwSt

Ansprechperson
Nicholas J. Arthur, Managing Partner

Webseite
www.freigeistam.ch

Aufsichtsbehörde und Prüfgesellschaft

Das Finanzinstitut besitzt seit 2008 die Bewilligung als Verwalter von Kollektivvermögen und untersteht daher der prudenziellen Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Im Rahmen dieser Aufsicht wird das Finanzinstitut durch die Prüfgesellschaft SWA jährlich sowohl aufsichtsrechtlich als auch obligationsrechtlich geprüft und revidiert. Die Anschrift der FINMA und der Prüfgesellschaft SWA finden sich nachfolgend.

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
Telefon: +41 31 327 91 00
E-Mail: info@finma.ch
Webseite: www.finma.ch

SWA Swiss Auditors AG
Bahnhofstrasse 3
8808 Pfäffikon SZ
Telefon: +41 55 415 54 70
E-Mail: info@swa-audit.ch
Webseite: www.swa-audit.ch

Ombudsstelle

Das Finanzinstitut ist der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS) angeschlossen. Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kunden und dem Finanzinstitut sollen nach Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle erledigt werden. Nachfolgend findet sich die Anschrift der Ombudsstelle FINOS.

Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Talstrasse 20
8001 Zürich
Telefon: +41 44 552 08 00
E-Mail: info@finos.ch
Webseite: www.finos.ch

B. Informationen über die angebotenen Finanzdienstleistungen

Das Finanzinstitut erbringt für seine Kundinnen und Kunden Vermögensverwaltungsdienstleistungen.

Weiter erbringt das Finanzinstitut Finanzdienstleistungen im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen. Für Informationen zu den verschiedenen kollektiven Kapitalanlagen, den allgemeinen Risiken, Wesensmerkmalen und Funktionsweisen wird auf die entsprechenden Prospekte und Factsheets verwiesen.

Das Finanzinstitut garantiert weder eine Rendite noch einen Erfolg im Rahmen der Anlagetätigkeit. Die Anlagetätigkeit kann daher zu einer Wertsteigerung aber auch zu einem Wertverlust führen.

Das Finanzinstitut verfügt über alle erforderlichen Bewilligungen zur Ausübung der oben ausgeführten Dienstleistungen.

C. Kundensegmentierung

Finanzdienstleister müssen ihre Kundinnen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Für jeden Kunden wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Finanzinstitut eine Kundenklassifikation festgelegt. Kunden im Bereich der individuellen Vermögensverwaltung werden als «Privatkunden» und Kunden im Zusammenhang mit der Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen werden als «institutionelle Kunden» behandelt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann der Kunde ein durch ein sog. Opting-in oder Opting-out die Kundenklassifikation ändern.

D. Information über Risiken und Kosten

Allgemeine Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten
Die Vermögensverwaltungsdienstleistungen bringen finanzielle Risiken mit sich. Das Finanzinstitut händigt allen Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» aus. Diese kann zudem auf www.swissbanking.org eingesehen werden.

Bei allfälligen und weiterführenden Fragen können sich die Kunden des Finanzinstituts jederzeit an ihren Kundenberater richten.

Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung
Für eine Darstellung der verschiedenen Risiken, die sich aus der Anlagestrategie für das Kundenvermögen ergeben können, wird auf die entsprechenden Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.

Soweit ungewöhnliche Risikokonzentrationen innerhalb des Kundenportfolios nicht ausgeschlossen werden können, werden dem Kunden Art und Umfang solcher Konzentrationsrisiken offengelegt. Indikatoren für solche ungewöhnlichen Risi-kokonzentrationen sind:

  • eine Konzentration von 10% oder mehr in einzelnen Wertpapieren;
  • eine Konzentration von 20% oder mehr in einzelnen Emittenten.

Ausgenommen sind Konzentrationen aus kollektiven Kapitalanlagen, die aufsichtsrechtlichen Risikostreuungsregeln unterliegen, wie z.B. bei UCITS-Fonds und Schweizer Wertpapierfonds.

Kosteninformation
Für die erbrachten Dienstleistungen wird ein Honorar verrechnet, das normalerweise auf den verwalteten Vermögensverwerten und/oder auf einer Erfolgsbasis berechnet wird. Für detailliertere Informationen wird auf die entsprechenden Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.

E. Information über Bindungen an Dritte

Bindungen an Dritte bestehen. Die Entgegennahme von Zahlungen Dritter sowie deren Behandlung werden in den Vermögensverwaltungsverträgen jeweils detailliert und umfassend geregelt.

F. Informationen über das berücksichtigte Marktangebot

Das Finanzinstitut verfolgt grundsätzlich einen «open universe approach» und versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen. Die eigenen kollektiven Kapitalanlagen des Finanzinstituts können – wo sinnvoll – in den Vermögensverwaltungsmandaten eingesetzt werden.

Wenn das Finanzinstitut in ihrem Marktangebot sowohl eigene als auch fremde Finanzinstrumente berücksichtigt, ergreift sie geeignete organisatorische Massnahmen, wie z.B. die Implementierung eines Verfahrens zur Auswahl von Finanzinstrumenten auf der Grundlage von objektiven, branchenüblichen Kriterien. Kann eine Benachteiligung von Kunden nicht ausgeschlossen werden, legt dies das Finanzinstitut seinen Kunden offen.

G. Angemessenheit und Eignung

Eignungsprüfung bei portfoliobezogener Vermögensverwaltung
Bei der Vermögensverwaltung muss das Finanzinstitut die Gesamtheit des von ihm verwalteten Kundenportfolios berück-sichtigen. In diesem Fall müssen vom Finanzinstitut die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele sowie die Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden erhoben werden. Dabei beziehen sich die Kenntnisse und Erfahrungen auf die Finanzdienstleistung und nicht auf die einzelnen Transaktionen.

Die vom Finanzinstitut gesammelten Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden müssen der Anlagestra-tegie Rechnung tragen, und die Granularität der Erhebung muss der Komplexität, dem Risikoprofil der Anlage und der Anla-gestrategie angepasst sein. Das Finanzinstitut muss sich insbesondere über die Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden in Bezug auf jede relevante Anlagekategorie, die in der Finanzdienstleistung verwendet wird, vergewissern.

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